Archive for the 'Out-Time' Category

Warum sollte ich mein Kind Live-Rollenspielen lassen?

Für alle die noch minderjährig sind und ihre Eltern überreden wollen, ihre Genemigung für die Teilnahme zu geben.
Oder für alle Eltern, die sich über das Hobby LARP informieren wollen, wird im LARP Wiki folgendes besprochen:

1. Gruende dafuer

1.1. LARP fördert das Interesse an Geschichte
1.2. LARP regt zu kritisch-konstruktiver Auseinandersetzung mit Geschichte an
1.3. LARP animiert zu handwerklichen Tätigkeiten
1.4. LARP ist meist auch Sport an der frischen Luft
1.5. LARP fördert Kreativität
1.6. LARP ist kommunikativ
1.7. LARP fördert Teamgeist und Gruppenverhalten
1.8. LARP ist Lebenserfahrung

2. Einwaende

2.1. Auf LARPs wird getrunken
2.2. Ist das nicht zu gruselig?
2.3. Verliert man nicht den Realitätsbezug?
2.4. Das Hobby wird überwiegend von Jungen und Männern ausgeübt – werden Mädchen da nicht permanent angebaggert?
2.5. Gibt es nicht einen starken Einfluß von Esoterik und Satanismus?
2.6. Ist Liverollenspiel nicht ein unglaublicher Zeiträuber?

3. Sonstiges

Es ist sehr allgemein gehalten und unsere PotterLARPs sind in machen Punkten noch restriktiver. z.B. gilt Alkoholverbot. Auch gibt es bei uns plotbezogen kaum nichtmagische Kämpfe.

Für Fragen stehe ich jederzeit zur Verfügung.

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Grundsaetzliches

1. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere den daraus folgenden Risiken bewusst (Nachtwanderungen, Gelaendewanderungen, Kaempfe mit Waffenattrappen, schmutzige Kleidung, etc.)

2. Teilnahmeberechtigt sind alle gemaess geltendem Recht Deutschlands bzw. Oesterreichs oder  der Schweiz volljaehrige Personen (ab 18 Jahren).

3. Jugendliche ab dem vollendeten 16. Lebensjahr werden mit der schriftlichen Einverstaendniserklaerung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen.

4. Kinder und Jugendliche (unter 16 Jahren) koennen in Begleitung eines Elternteils am LARP teilnehmen.

5. Das Rauchen und der Genuss alkoholischer Getraenke unterliegen den gesetzlichen Richtlinien des Bundeslandes Hessen. Der Veranstalter macht ggfs. vom Hausrecht gebrauch und handhabt Regeln strenger als der Gesetzgeber. In den Raeumen ist das Rauchen grundsätzlich untersagt.

Link zum Handbuch Jugendschutz

  • Bei Regelverstoessen kann der Teilnehmer des Spielgelaendes verwiesen werden.
  • Alkohol und Tabak werden nicht an Minderjaehrige ausgegeben, der Konsum dieser Stoffe ist durch das JuSchG eindeutig geregelt.
  • Der Veranstalter bestimmt Aufsichtspersonen (Platzwarte), deren Anweisungen zu befolgen sind.
  • Fuer Kinder unter 14 Jahren herrscht ab 23:00 Uhr Nachtruhe.

6. Anmeldung zum LARP bedeutet, dass die Teilnehmer die Regeln und Teilnahmebedingungen ausdruecklich anerkennen.

7. Es ist ein Harry-Potter-Live Rollenspiel. Wir achten die Philosophie des Themas “Harry Potter”.

8. Personen, die dies nicht beachten sind nicht geduldet und werden des Gelaendes verwiesen. Informationen ueber einen Verweis werden auch an andere HP-LARP-Veranstalter weitergegeben.

9. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Der Veranstalter behaelt sich vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gruenden vom Spiel auszuschliessen. Ab Spielbeginn bis zum Verlassen des Gelaendes betrachten wir uns als Geschlossene Gesellschaft. Wer nicht auf der Gaesteliste steht oder zur Jugendherberge gehoert, darf sich nicht im Spielbereich aufhalten. Dazu zaehlen alle Schlafmoeglichkeiten,  sanitaere Einrichtungen sowie das Freigelaende.

Quidditch Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Zustandekommen des Vertrages
Der Vertrag kommt durch den Zahlungseingang des Unkostenbeitrag (und ggfs zustätzlich vereinbarter Kosten für Verpflegung) auf dem Konto des Vereins Holo-Con Austria zu stande.

Regelwerk
Mit der Anmeldung, spätestens unverzüglich nach der Anmeldebestätigung hat der Teilnehmer der Spielleitung eine Charakterbeschreibung zur Verfügung zu stellen. Die Spielleitung behält sich vor, diese Mit seiner Anmeldung erkennt der Teilnehmer das vom Veranstalter vorgegebene Regelsystem als für das Spiel verbindlich an. Die Spielleitung ist berechtigt, auch nach Zustandekommen des Vertrages verbindliche Regeländerungen zu beschließen.

Sicherheit
Der Teilnehmer versichert, unter ausreichender Würdigung der zu erwartenden körperlichen, geistigen und seelischen Belastungen in der Lage zu sein, an der Veranstaltung teilzunehmen. Soweit die zu erwartenden Belastungen nicht aus dem beigelegten Informationsmaterial hervorgehen, kann im Zweifelsfall der Veranstalter hierzu weitere Auskünfte erteilen. Der Veranstalter behält sich vor, die Ausrüstung des Teilnehmers einer Sicherheitsüberprüfung zu unterziehen. Beanstandete Gegenstände dürfen im Spiel nicht weiter verwendet werden. Zuwiderhandlung kann zum Ausschluss führen. Für daraus entstehnde Kosten haftet der Teilnehmer selbst. Der Teilnehmer ist verpflichtet, seine Ausrüstung (insbesondere die von ihm verwendeten Polsterwaffen oder –besen und Rüstungen) auf Spielsicherheit zu kontrollieren. Soweit sie den Sicherheitsbestimmungen nicht oder nicht mehr entsprechen, hat er sie selbständig aus dem Gebrauch zu nehmen.

Der Teilnehmer verpflichtet sich, über das normale Risiko von Live-Rollenspiel hinausgehende Gefährdungen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählen dazu das Klettern an ungesicherten Steilhängen und Mauern und das Entfachen von offenen Feuern außerhalb von dafür vorgesehenen Feuerstätten. Wer Alkohol in einer Menge getrunken oder Medikamente zu sich genommen hat, die das Führen eines Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen unzulässig macht, hat von Kämpfen jeder Art sowie von körperlich gefährlichen Übungen wie Klettern unbedingt Abstand zu halten. Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Ausschluss vom Spiel. Jeder Teilnehmer ist mit verantwortlich, dass Minderjährigen kein Alkohol zugenänglich gemacht wird. Der Besitz von Drogen wird ausnahmslos zur Anzeige gebracht.

Den Anweisungen des Veranstalters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen oder den Anweisungen des Veranstalters wiederholt nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages hat. Für daraus entstehnde (Heimreise)Kosten haftet der Teilnehmer selbst.

Haftung
Mit Ausnahme der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit wird die Haftung des Veranstalters wie folgt beschränkt: Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters beruhen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, Pflichtverletzung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

Urheberrecht an Aufzeichnungen
Alle Rechte an seitens des Veranstalters gemachten Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Der Veranstalter ist berechtigt, die ganze Veranstaltung oder Teile davon aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen zu Zwecken der Eigenwerbung zu verwerten. Alle Rechte an der aufgeführten Handlung, sowie dem vom Veranstalter verwendeten Ensemble von Begriffen, Eigennamen und Nicht-Spieler-Charakteren bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Die Rechte an den Spieler-Charakteren, ihrer Geschichte sowie ihrem Teil der Handlung verbleiben bei dem jeweiligen Spieler. Aufnahmen von Seiten der Teilnehmer sind für private Zwecke zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung oder Wiedergabe von Aufnahmen, auch nach Bearbeitung, ist nur mit Einverständnis des Veranstalters zulässig.

Ruecktritt, Nichtannahme der Anmeldung, Ausschluss von der Veranstaltung
Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Teilnehmerplätze sind nur nach Rücksprache mit der Spielleitung übertragbar. Bei Rücktritt des Teilnehmers nach Vertragsschluss gem. § 1 – egal zu welchem Zeitpunkt – wird eine Stornogebühr von 15,- € fällig. Wenn der Teilnehmer eine Ersatzperson als Teilnehmer stellt, und mit dieser Ersatzperson kommt ein Vertrag nach § 1 zustande, so mindert sich die Stornogebühr auf 5,- €. Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, wird der Teilnehmerbetrag nicht zurückerstattet. Der Veranstalter behält sich vor, Teilnehmer ohne Angabe von Gründen von der Veranstaltung auszuschließen.

Teilnehmerbeitrag, Zahlungsverzug
Die Zahlung des Teilnehmerbetrages erfolgt grundsätzlich im Voraus und sollte unmittelbar nach der Anmeldung erfolgen. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, so wird ein Säumniszuschlag von 15,- € fällig. Unberührt davon bleibt das Recht des Veranstalters, tatsächlich entstandene höhere Unkosten gegen Quittungsvorlage geltend zu machen. Ist der Teilnehmer-Betrag noch nicht in voller Höhe entrichtet, ist der Veranstalter berechtigt, dem Teilnehmer eine Frist zur Zahlung zu setzen verbunden mit der Erklärung, dass er nach Ablauf der Frist den Platz einem Dritten überlässt. Die gesetzte Zahlungsfrist muss mindestens 8 Tage betragen. Sollte ohne schuldhaftes Zutun des Veranstalters beim Einzug des Teilnehmerbetrages im Lastschriftverfahren oder im Scheckverfahren eine Rücklastschrift erfolgen, so hat der Teilnehmer die anfallenden Bankgebühren zu tragen. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für dessen Verbindlichkeiten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.

NSC-Klausel
Der Nicht-Spieler-Charakter (NSC) ist an die Weisung der Spielleitung gebunden. Ihren Anordnungen hat er Folge zu leisten. NSCs, die aus Gründen von §3 der Veranstaltung verwiesen werden, können über ihren Teilnehmer-Betrag hinaus auf die volle Höhe des SC-Teilnehmer-Betrags in Anspruch genommen werden.

Rabatte
Werden Teilnehmern für die Wahrnehmung bestimmter Funktionen Rabatte vom üblichen Teilnehmerbeitrag eingeräumt, so gilt die Differenz als gestundet, bis die vereinbarte Leistung im vereinbarten Umfang erbracht wurde. Von dieser Regelung sind Rabatte für Sanitäter ausdrücklich ausgenommen. Können die Teilnehmer nach Absatz 1 die vereinbarte Leistung aus einem Grund nicht erbringen, für den der Veranstalter die Verantwortung trägt, so bleibt der Rabatt gleichwohl bestehen.

Hinweis nach Datenschutzgesetz
Der Teilnehmer erklärt sich einverstanden, dass seine Daten von Beginn der Anmeldung an in einer automatisierten Kundendatei geführt werden. Die gespeicherten Daten zur Person des Teilnehmers können Name, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Fax, Email sowie eine Fotografie umfassen. Diese Stammdaten werden auf unbegrenzte Zeit gespeichert. Darüber hinaus werden vorübergehend Daten zur jeweiligen Veranstaltung gespeichert (Charaktername, Haus, Klasse, etc). Freiwillig angegebene Daten zum Gesundheitszustand des Teilnehmers werden vertraulich behandelt und nicht elektronisch gespeichert oder weitergegeben. Der Teilnehmer kann verlangen, dass seine Daten nach Beendigung der Veranstaltung vollständig gelöscht werden. Dieses hat in schriftlicher Form und Briefpost und handschriftlich unterschrieben an die Spielleitung zu erfolgen.

Sonstiges
Die Wirksamkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt von der Unwirksamkeit einzelner Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unberührt. Eine private Haftpflichtversicherung wird vorausgesetzt. Alle Teilnehmer müssen das Mindestalter von 18 Jahren erreicht haben um an der Veranstaltung teilnehmen zu können.

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Du kannst es dir noch nicht so recht etwas unter Harry Potter Live Rollenspiel vorstellen?
Dann genieß den kleinen Dokumentarfilm von Astrid Rampula.


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Quidditch Schulmeisterschaft
Das sportliche Harry Potter Live-Rollenspiel
(LARP)

Wann: Sommer 2011

Wo: CVJM Herbstein (Hessen)
Ein unabhängiges Organisationsteam läd alle Potter-Fangemeinschaften und LARP-Interessierte ein, ihre Quidditch-Mannschaft ins Rennen zu schicken.

Ziel ist es,  Erwachesen und Jugendliche, Eltern und Kinder ein Wochenende lang in die Zauberwelt (nach J.K. Rowling) zu entfuehren.

Es wäre kein Abenteuer-Liverollenspiel,würde nicht rund um die sportlichen Aktivitäten auch Geheimnisvolles und Räselhaftes passieren. Dazu wird natürlich nichts verraten

Liverollenspiel foerdert die Kreativitaet und Phantasie. Es trainiert die Konfliktfaehigkeit und Kooperationsbereitschaft.

Nicht nur Kinder und Jugendliche können sich in Situationen versuchen, denen sie in der Realität nicht begegnen.  Auch Erwachsene bekommen einen neuen Blickwinkel auf jene Rollen, die sie im realen Leben einnehmen.

Quidditch LARP

Allem voran ist es viel Spass, viel frische Luft und speziell bei der Quidditch Schulmeisterschaft sehr viel sportliche Betaetigung.

Jeder Teilnehmern tauchen in eine spannende Rahmenhandlung ein. Der Unterschied zum Film ist, dass  er sich seine Rolle (Charakter) selbst wählt und durch seine Aktion und Reaktion die Handlung beeinflusst.Die Charaktere erleben Abendteuer, werden mit rätselhaften Geschehnissen konfrontiert und versuchen gemeinsam Lösungen zu finden.
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Im Sommer 2010 fand im CVJM Herbstein die 1. europäische Quidditch Schulmeisterschaft statt.

Fotos in unser Galerie
Berichte zur QuM 2010 finden sich im In-Time Bereich.

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